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1、Seite 1 Technische Universitt Dresden Fakultt Maschinenwesen Prfungsordnung fr den Diplom-Studiengang Maschinenbau Vom #Ausfertigungsdatum# Aufgrund von 34 des Gesetzes ber die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Schsisches Hochschulgesetz SchsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SchsGVBl. S. 900), das zuletzt
2、 durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Oktober 2011 (SchsGVBl. S. 380, 391) gendert worden ist, erlsst die Technische Universitt Dresden die nachfolgende Prfungsordnung als Satzung. Inhaltsbersicht Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen 1 Regelstudienzeit 2 Prfungsaufbau 3 Fristen und Termine 4 Allgemei
3、ne Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren 5 Arten der Prfungsleistungen 6 Klausurarbeiten 7 Projektarbeiten 8 Mndliche Prfungsleistungen 9 Referate 10 Sonstige Prfungsleistungen 11 Bewertung der Prfungsleistungen, Bildung und Gewichtung der Noten, Bekanntgabe der Prfungsergebnisse 12 Vers
4、umnis, Rcktritt, Tuschung, Ordnungsversto 13 Bestehen und Nichtbestehen 14 Freiversuch 15 Wiederholung von Modulprfungen 16 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prfungsleistungen sowie auerhochschulischen Qualifikationen 17 Prfungsausschuss 18 Prfer und Beisitzer 19 Zweck der Diplom-P
5、rfung 20 Zweck, Ausgabe, Abgabe, Bewertung und Wiederholung der Bachelor-Arbeit und Kolloquium 21 Zeugnis und Diplomurkunde 22 Ungltigkeit der Diplom-Prfung 23 Einsicht in die Prfungsakten Seite 2 Abschnitt 2: Fachspezifische Bestimmungen 24 Studiendauer, -aufbau und -umfang 25 Fachliche Voraussetzu
6、ngen der Diplomprfung 26 Gegenstand, Art und Umfang der Diplomprfung 27 Bearbeitungszeit der Diplomarbeit und Dauer des Kolloquiums 28 Diplomgrad Abschnitt 3: Schlussbestimmungen 29 In-Kraft-Treten und Verffentlichung Anlagen Anlage 1 Module, deren Modulnote gem 11 Abs. 3 Satz 2 in die Gesamtnote de
7、r Diplomprfung eingeht Anlage 2 Module, aus deren Modulnote gem 11, Abs. 4, Satz 4 eine Gesamtnote fr das Zwischenzeugnis nach 21 Abs. 2 gebildet wird Seite 3 Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen 1 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit fr den Diplom-Studiengang Maschinenbau umfasst neben der Prsenz
8、das Selbststudium, betreute Praxiszeiten sowie die Diplomprfung. 2 Prfungsaufbau Die Diplomprfung besteht aus den Modulprfungen, die fr die Studienrichtungen des Diplom-Studiengangs Maschinenbau in den Modulen der Semester 5 bis 9 (10 bis 18 im Fernstudium) definiert sind, sowie der Diplomarbeit und
9、 dem Kolloquium. Eine Modulprfung schliet ein Modul ab und besteht in der Regel aus mehreren Prfungsleistungen. Die Prfungsleistungen werden studienbegleitend abgenommen. 3 Fristen und Termine (1) Die Diplomprfung soll innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt werden. Eine Diplomprfung, die nicht inne
10、rhalb von vier Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Diplomprfung kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie erneut als nicht bestanden. Eine zweite Wiederholungsprfung ist nur z
11、um nchstmglichen Prfungstermin mglich, danach gilt die Diplomprfung als endgltig nicht bestanden. (2) Modulprfungen sollen bis zum Ende des jeweils durch den Studienablaufplan vorgegebenen Semesters abgelegt werden. (3) Die Technische Universitt Dresden stellt durch die Studienordnung und das Lehran
12、gebot sicher, dass Studien- und Prfungsleistungen sowie die Diplomarbeit und das Kolloquium in den festgesetzten Zeitrumen abgelegt werden knnen. Die Studierenden werden rechtzeitig sowohl ber Art und Zahl der zu erbringenden Studien- und Prfungsleistungen als auch ber die Termine, zu denen sie zu e
13、rbringen sind, und ebenso ber den Aus- und Abgabezeitpunkt der Diplomarbeit sowie ber den Termin des Kolloquiums informiert. Den Studierenden ist fr jede Modulprfung auch die jeweilige Wiederholungsmglichkeit bekannt zu geben. (4) In Zeiten des Mutterschutzes und in der Elternzeit beginnt kein Frist
14、lauf und sie werden auf laufende Fristen nicht angerechnet. 4 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren (1) Die Diplomprfung kann nur ablegen, wer 1. in den Diplom-Studiengang Maschinenbau an der Technischen Universitt Dresden eingeschrieben ist und 2. die fachlichen Voraussetzung
15、en ( 26) nachgewiesen hat und Seite 4 3. eine datenverarbeitungstechnisch erfasste Erklrung zu Absatz 4 Nr. 3 abgegeben hat. (2) Fr die Erbringung von Prfungsleistungen hat sich der Studierende anzumelden. Der Studierende hat das Recht, sich bis zu einer Frist von drei Werktagen vor einem Prfungstermin ohne Angabe von Grnden von der Prfung abzumelden. Form und Frist der An- und Abmeldung werden vom Prfungsausschuss festgelegt und im zweiten Drittel jedes Semesters fakulttsblich bekannt gegeben. (3) Die Zulassung erfolgt 1. zu einer Modulprfung aufgrund